V.31 Welche Anforderungen gelten für die Schutzhütte eines Hundes, der im Freien gehalten wird?

Gem. § 4 Abs. 2 TierSchHuV muss die Schutzhütte aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.

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